Medizinische Vorsorge

Patientenverfügung

In einer Patientenverfügung legen Sie Ihre Wünsche zu medizinischen Behandlungsmethoden und Maßnahmen in Notsituationen fest.

Indem Sie diese Wünsche rechtzeitig im Vorfeld definieren, schaffen Sie die Grundlage dafür, dass Ihr Wille in persönlichen Notsituationen, in denen Sie nicht in der Lage sind Stellung zu nehmen berücksichtigt wird. Konkret legen Sie dabei Ihre Wünsche zu lebenserhaltenden Maßnahmen, Schmerz- und Symptombehandlungen, künstlicher Ernährung, künstlicher Flüssigkeitszufuhr, künstlicher Beatmung, Wiederbelebungsmaßnahmen, der Varbreichung bestimmter  Medikamente u.v.m. fest. Ärzte sind gesetzlich dazu verpflichtet sich an diese Festlegungen zu halten und somit Ihrem Wunsch zu entsprechen.

Nicht nur das Bundesjustizministerium, sondenr auch wir, empfehlen Ihnen aufgrund von medizinischem Fortschritt und  Weiterentwicklungen im Patientenrecht Ihre Patientenverfügung rgelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls der aktuellen Lage anzupassen. Eine Patientenverfügung ist ein „lebendiges“ Produkt. Ihre Entwicklung und ihre kontinuierliche Pflege sollte mit professioneller Unterstützung erfolgen. In Zusammenarbeit mit unseren Partnern gewährleisten wir Ihnen die ständige Überprüfung Ihrer persönlichen Patientenverfügung vor dem Hintegrund von Gesetzesänderungen, Behandlungsmethoden und neuen Erkenntnissen.

Organspende- & Organspendeverfügung

Durch eine Organspendeverfügung kann bereits lebzeitig entschieden werden ob eine Entnahme von bestimmten Organen oder Gewebe nach dem Tod erfolgen darf bzw. soll. Die Organspendeverfügung beschreibt die Zustimmung oder Ablehnung zur Organentnahme und zwar unabhängig von einer Patientenverfügung. Durch einen Organspendeausweis kann man grundsätzlich seinen Willen zur Organspende attestieren, allerdings ist es sinnvoll im Rahmen einer umfassenden Vorsorgeerklärung, die keine Widersprüche und Zweifel offen lässt, das Zusammenspeil von Patientenverfügung und Organspendeverfügung zu regeln.

Während also beispielsweise im Rahmen der Patientenverfügung lebenserhaltende Maßnahmen abgelehnt werden können, kann sich durch das gleichzeitige Vorhandensein eines Organspendeausweises ergeben, dass man Organe spenden möchte. Dies ist insofern ein Widerspruch, da eine Organspendeverfahren häufig lebenserhaltende Maßnahmen über einen begrenzten Zeitraum zur Vorbereitung auf die Spende notwendig macht: Dies wäre ein Verstoß gegen die Patientenverfügung, wenn keine zusätzlichen Regelungen getroffen werden. Diese ergänzenden Regelungen können dann im Rahmen der Organspendeverfügung getroffen werden.

Berücksichtigen Sie daher im Rahmen Ihrer persönlichen Vorsorge, dass es sinnvoll sein kann, neben einem bereits vorhandenen Organspendeausweis auch eine Patientenverfügung mit Organspendeverfügung anzulegen, welche Entscheidungswege sowie Priorisierungen regelt.

Pflegevorsorge

Die Weiterentwicklung der modernen Medizin und die daraus resultierende ständig steigende Lebenserwartung bringt neben vielen positiven Aspekten auch Herausforderungen mit sich. Der höhere Pflegebedarf, der sich zwangsläufig aus dem Fortschritt ergibt und voraussichtlich künftig auch noch weiter steigen wird, verlangt nach neuen Konzepten, Organisation und Vorsorge. Die Organisation der Pflege im Familienverband, wie sie früher oft zum Tragen kam nimmt aus verschiedenen Gründen stetig ab. Dafür tritt die Organisation durch professionelle Pflegeeinrichtungen immer mehr in den Vordergrund. Die Pflegevorsorge wird somit nicht nur zu einem medizinischen, sondern auch zu einem Vermögensproblem. Berücksichtigt man die Unterstützung, die man im Pflegefall von staatlicher Seite in Form der seit 2017 geltenden 5 Pflegestufen erhält, stellt sich dennoch die Frage, ob dies alleine ausreichend ist. Der Pflegeaufwand, der entstehen kann, wenn die komplette Pflege fremdorganisiert werden muss, übersteigt die Unterstützung von staatlicher Seite sicherlich. Durch geeignete Konzepte, beispielsweise in Form von Versicherungen oder Ansparen privater Pflegebeträge können Sie der Problematik entgegenwirken und für eine mögliche Pflegephase in Ihrem Leben vorbeugen. Eine zusätzliche Pflegeversicherung lässt sich übrigens auch mit Renten- und Lebensversicherungen sehr gut kombinieren.

Wir empfehlen Ihnen auch einen Blick in unsere Rubrik „Vergleichsrechner: Leben, Vorsorge & Kapital“.

Gesetzliche Krankenkasse

Die Gesetzliche Krankenkasse funktioniert nach dem Solidaritätsprinzip. Der Leistungsumfang, den gesetzliche Krankenversicherer erbringen müssen ist im Sozialgesetzbuch festgelegt und bietet im Wesentlichen einheitliche Mindestleistungen: Bezahlt wird das medizinisch Notwendige: Sie erhalten nur Leistungen, die als „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ eingestuft werden. Dennoch gibt es im Detail betrachtet Unterschiede, die durchaus einen Blick wert sind und sich „unterm Strich“ für Sie lohnen können.

Die meisten Krankenversicherten sind in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Bei einem Jahresgehalt unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze müssen Sie, als Arbeitnehmer, sich gesetzlich krankeversichern. Bei Überschreiten der Beitragsbemessungegrenze kann der Arbeitnehmer in eine private Krankenversicherung wechseln. Beihilfeberechtigte Beamte sind in der Regel privat krankenversichert. Beruflich Selbstständige haben die Wahl zwischen freiwillig gesetzlicher oder einer privaten Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können generell Familienangehörige ohne oder mit geringem eigenem Einkommen beitragsfrei mitversichert werden – im Unterschied zur privaten Krankenversicherung, in der auf jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag entfällt.

Seit dem 1. Januar 2015 ist festgelegt, dass alle gesetzlich Versicherten grundsätzlich den selben Beitragssatz von 14,6 Prozent vom Bruttoeinkommen zahlen. Dieser Satz splittet sich zur Hälfte auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf. Als Arbeitnehmer tragen Sie als 7,3% Ihres Bruttoeinkommens am Krankenkassenbeitrag. Darüber hinaus darf jede Krankenkasse jedoch Zusatzbeiträge erheben, die dann zusammen mit dem Arbeitnehmer-Basisanteil vom Arbeitgeber an die Krankenkasse überweisen werden.

Sie haben die Wahl

Als Arbeitnehmer können Sie selbst entscheiden in welcher gesetzlichen Krankenkasse Sie sich versichern. Zur Auswahl stehen Betriebskrankenkassen, Ersatzkrankenkassen, Allgemeine Ortskrankenkassen sowie Innungskrankenkassen, wobei Ortskrankenkassen und Ersatzkassen für gesetzlich Versicherte aus ganz Deutschland zur Verfügung stehen. Betriebs- und Innungskrankenkassen können u.U. nur für Beschäftigte bestimmter Betriebe und Berufsgruppen geöffnet sein oder ihre Aktivität per Satzung auf bestimmte Regionen begrenzen.

Kündigungsfrist und Sonderkündigungsrecht

Es steht Ihnen also frei Ihren Krankenversicherer zu wählen und ihn jedezeit zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Voraussetzung für einen regulären Wechsel ist jedoch, dass Sie bereits 18 Monate Mitglied bei Ihrem bisherigen Krankenversicherer waren.

Bei Einführung eines Zusatzbeitrags, Erhöhung des Zusatzbeitrags oder Senkung einer Prämie besteht für Sie, den Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht. Sie können innerhalb eines Monats kündigen. In diesem Fall entfällt die 18-monatige Bindungsfrist. Die Krankenkasse ist verpflichtet Sie rechtzeitig über solche Beitrags-/Prämienänderungen zu informieren.

Da Ihre gesetzliche Krankenkasse nur die medizinische Grundversorgung zahlt, entscheiden Sie als Kassenppatient sich am besten für eine private Kranken-Zusatzversicherung, wenn Sie erstklassige Leistungen erhalten wollen. Welche Leistungen das sind, hängt von Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Bedarf ab. Je nach Tarif versicherbar sind ambulante Leistungen (z. B. Arztbesuche, Brille, Psychotherapie), zahnärztliche Leistungen (z.B. Kieferorthopädie, hochwertiger Zahnersatz) und Leistungen bei Krankenhausaufenthalten (z.B. Ein-Bett-Zimmer, Chefarztbehandlung).

Schauen Sie doch bei unserem GKV-Versicherungsrechner in der Rubrik Vergleichsrechner => Krankenversicherungen vorbei.

Private Krankenkasse

Man unterscheidet bzgl. der Krankenversicherung grundsätzlich zwischen gesetzlicher oder privater Krankenversicherung. Hinsichtlich der privaten Krankenversicherungen gilt es jedoch einige Punkte zu berücksichtigen: Generell steht eine private Krankenversicherung allen Selsbtständigen, Beamten und Freiberuflern – unabhängig von der Höhe der Einkünfte –  sowie allen Angestellten mit einem Brutto-Jahreseinkommen über der Versicherungspflichgrenze offen. Die Mitgliedschaft in einer privaten Vollversicherung ist somit nicht für jeden erreichbar. Dies bedeutet jedoch nicht, dass das Leistungspektrum einer privaten Kranken-Vollversicherung für jeden unerreichbar bleibt. Durch eine private Kranken-Zusatzversicherung lassen sich die Basisleistungen der gesetzlichen Krankenversicherer bis hin zum Vollversicherungs-Niveau ergänzen und erweitern. Nachfolgend haben wir Ihnen weitere Details zu den Themen

  • Private Kranken-(Voll)versicherung, kurz Vollversicherung
  • Private Kranken-(Zusatz)versicherung, kurz Zusatzversicherung

zusammengefasst.

Vollversicherung

Bei der privaten Kranken-(Voll)versicherung gibt es bestimmte Aufnahmekriterien. Der Versicherungsschutz ist im Unterschied zur gesetzlichen Versicherung umfangreicher gestaltet und orientiert sich an Ihem persönlichen Bedarf und einer Vielzahl persönlicher Faktoren.

Das Leistungsspektrum privater Krankenversicherungen übertrifft meist ie einheitlichen Mindestleistungen, die im Sozialgesetzbuch hinsichtlich des Leistungsumfangs für Krankenversicherungen festgelegt sind, erheblich.

Private Versicherer erbringen im Normalfall deutlich höhere Sätze für die medizinischen Leistungen als gesetzliche. Dies schlägt sich in der Regel in einer bevorzugten Behandlung durch niedergelassene Ärzte und Zahnärzte nieder. Hinzu kommen freie Arztwahl, volle Kostenerstattung und Vorzugsbehandlung bei Klinikaufenthalten.

Als Voraussetzung für die Aufnahme bei einer privaten Krankenkasse gilt für alle Arbeitnehmer ein Brutto-Jahreseinkommen, das über der Versicherungspflichtgrenze (57.600 Euro, Stand 2017) liegt. Selbstständige oder Freiberufler können sich unabhängig von der Höhe des Einkommens für eine private Krankenversicherung entscheiden. Beamte und andere Beihilfeberechtigte normalerweise ebenfalls privat krankenversichert.

Die private Kranken­ver­si­che­rung kann günstiger sein als die Gesetzliche, da Sie durch individuzelle Zusammenstellung des Leistungspakets gemäß Ihres Bedarfs den Beitrag selbst beeinflussen können. Dies wirkt sich, insbesondere bei Singles, Kinderlosen und Gutverdienern positiv auf Ihre finanzielle Situation aus, da sie einen mitunter deutlich preiswerteren Versicherungsschutz als bei einer gestzlichen Krankenversicherung genießen.

Wir empfehlen Ihnen einen Blick auf unseren PKV-Versicherungsrechner zu werfen.

Zusatzversicherung

Das Modell einer Krankenzusatzversicherung ist einfach: Sie sind Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse, schließen eine private Kranken-Zusatzversicherung ab, welche die Leistungsansprüche auf das Niveau einer privaten Krankenversicherung anhebt. Diese Alternative ist auch für Versicherungsnehmer, deren Brutto-Jahreseinkommen unter der Versicherungspflichtgrenze liegt möglich. Mit der Kranken-Zusatzversicherung schließen Sie die ständig wachsende Lücke zwischen Kassen- und Privatpatient, selbst wenn Sie nicht in eine Private wechseln können.

Bei der Zusatzversicherung entscheiden Sie anhand Ihres persönlichen Bedarfs, wie der individuelle Tarif sich zusammensetzt. So ist es beispielsweise möglich Eigenbeteiligungen für Medikamenten- und Behandlungskosten zu kompensieren. Die Zusatzversicherung übernimmt die kosten, die von der gesetzlichen Krankenkasse nur teilweise oder schlimmstenfalls gar nicht übernommen werden. Die mögliche Bandbreite der Leistungen erstreckt sich von hochwertigem Zahnersatz über Brillen und Kontaktlinsen  bis hin zu Chefarztbehandlung im Krankenhaus, der Unterbringung in Einbettzimmern sowie Krankentagegeld und ärztlichen Behandlungen im Ausland. Auch die Kosten für Natur- und alternative Heilverfahren, Homöopathe und Akupunktur können übernommen werden, wenn Sie entscheiden, dass diese Behandlungsmethoden, die von der Gesetzlichen nicht gezahlt werden, für Sie persönlich wichtig sind.

Durch den Ergänzungsschutz besteht also für Jeden, unabhängig vom Brutto-Jahreseinkommen, die Möglichkeit sich erstklassige medizinische Leistungen zu sichern und die finanzielle Belastung im Krankheitsfall zu reduzieren.

In der Rubrik Vergleichsrechner|Krankenversicherungen bieten wir Ihnen auch einen Vergleichsrechner zum Thema „Krankenzusatzversicherung“.

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